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Steuerliche Verlustvorträge – Risiko und Werttreiber im M&A-Prozess (Kapitalgesellschaft)
Auf einen Blick
- Steuerliche Verlustvorträge können erheblichen Wert für Käufer schaffen – allerdings nur, wenn sie nach der Transaktion weiterhin nutzbar sind.
- Genau das ist häufig unsicher: Das deutsche Steuerrecht enthält zahlreiche Regelungen, die zum teilweisen oder vollständigen Verlust von Verlustvorträgen führen können.
- Für Investoren bedeutet das: Sorgfältige Prüfung, bevor Verlustvorträge in der Unternehmensbewertung berücksichtigt werden.
- Im Zweifel sollten Verlustvorträge nicht kaufpreiserhöhend angesetzt werden. Im SPA sind u. a. Garantien aufzunehmen, dass
- keine schädlichen Anteilserwerbe in der Vergangenheit erfolgt sind,
- Verlustbestände und deren Nutzungshistorie korrekt sind,
- Verkäufer für Mehrsteuern aus einer Versagung des Verlustabzugs haften.
Das Problem
Ausgangsfall: Share Deal an einer Kapitalgesellschaft
Beim Verkauf einer Kapitalgesellschaft kann es passieren, dass steuerliche Verlustvorträge für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerzwecke automatisch untergehen, wenn zu viele Anteile (> 50 %) den Besitzer wechseln.
Das Risiko: Der Käufer plant mit steuerlichen Vorteilen und stellt später fest, dass diese nicht mehr nutzbar sind, was den wirtschaftlichen Wert der Transaktion stark beeinflusst.
Was sind steuerliche Verlustvorträge?
Unternehmen können Verluste aus früheren Jahren zeitlich unbegrenzt in die Zukunft vortragen (§ 10d EStG).
Vorteil: Gewinne in späteren Jahren können mit Verlusten aus früheren Perioden verrechnet werden; das senkt die Steuerlast. Verlustvorträge stellen ein Tax Asset dar.
Für Käufer sind solche Verlustvorträge attraktiv, weil sie die zukünftigen Steuern reduzieren können – wenn sie erhalten bleiben.
Schädlicher Beteiligungserwerb
Insbesondere bei Kapitalgesellschaften unterliegen die steuerlichen Verlustvorträge einer Abzugsbeschränkung nach § 8c KStG.
Ein Verlustuntergang tritt ein, wenn:
- mehr als 50 % der Anteile
- innerhalb von fünf Jahren
- an einen Erwerber oder eine Erwerbergruppe übergehen.
Folge: Der gesamte Verlustvortrag geht unter.
Wichtige Ausnahmen vom Verlustuntergang: In der Praxis mag ein Verlustuntergang unter Verweis auf die sog. Konzernklausel, die sog. Stille-Reserven-Klausel (beides § 8c KStG) oder aber auch den sog. fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG unterbleiben. Diese Regelungen unterliegen strikten Anforderungen, die über mehrere Jahre eingehalten werden müssen, sodass eine Einzelfallprüfung in der DD stets angezeigt ist.
Aktuelle Rechtsprechung
Mitte 2025 wurde durch den Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil entschieden, dass § 8c KStG die Mitnahme eines Verlustvortrags bei einem schädlichen Beteiligungserwerb nicht zulässt, ein Verlustrücktrag in die vorherigen Veranlagungszeiträume ist jedoch nicht gesperrt, sofern die Verluste vor dem schädlichen Beteiligungserwerb entstanden sind. Damit stärkt der BFH die Möglichkeit, bestehende Verluste zumindest rückwirkend innerhalb der ursprünglichen Gesellschafterstruktur zu nutzen.
Aufgaben der Tax Due Diligence
In einer Tax Due Diligence wird u. a. geprüft:
- Sind steuerliche Verlustvorträge vorhanden?
- Entstanden die Verluste vor einem möglichen schädlichen Beteiligungserwerb? Sind Verluste zeitlich sauber dokumentiert? Gibt es historische Risiken, die einen Verlustvortrag in der Vergangenheit bereits versagten, dass ggf. Mehrsteuern in der Vergangenheit festzusetzen wären? Liegt z. B. ein Anteilserwerb von mehr als 50 % innerhalb von fünf Jahren vor?
- Sind die Verlustvorträge steuerlich anerkannt? Wie ist der Status der Steuerbescheide sowie der Status hinsichtlich Betriebsprüfungen?
- Sind die Verlustvorträge dem Grunde und der Höhe nach nutzbar?
- Gehen sie durch den geplanten Anteilserwerb verloren?
- Ist es ggf. steuereffizient, Verlustvorträge vor dem Deal zurückzutragen und/oder Strukturen vor dem Deal zu verwirklichen, wonach stille Reserven gehoben werden und mit vorhandenen Verlustvorträgen verrechnet werden mit dem Ziel steuerliches Abschreibungspotenzial in der Zukunft post-Deal zu verwirklichen?
Zudem wichtig: Sofern belastbare Verlustvorträge vorhanden sind, können mögliche Risiken aus der Tax Due Diligence hiermit verrechnet werden, sodass zahlungswirksame Steuerfeststellungen vermieden werden, was das Risikoprofil einer Zielgesellschaft massiv senkt.
Auswirkungen für den Investor
Für Investoren bedeutet dies, dass steuerliche Verlustvorträge keinesfalls pauschal als wertlos einzustufen sind. Vielmehr erfordert ihre Bewertung eine differenzierte Analyse der zeitlichen Entstehung der Verluste, der geplanten Transaktionsstruktur sowie möglicher Ausnahmetatbestände.
Autoren: Dr. Nicolas Brüggen
| Johanna Lennartz
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Dieser Beitrag beleuchtet praxisnah typische Problemstellungen aus der Transaktionsberatung und stellt ausgewählte Fallkonstellationen zur Diskussion. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ziel ist es, einen verständlichen Einstieg in das Thema zu ermöglichen und Denkanstöße für die Praxis zu geben. // Stand: 30.06.2026
